WHG Fachbetrieb | Überfüllsicherungs- und Leck-Anzeigesysteme für Betriebe in Deutschland

Wir beschäftigen uns seit über 40 Jahren mit Überfüllsicherungs- und Leck-Anzeigesysteme unabhängig von Hersteller und Lieferant für Betriebe in Deutschland

Als WHG und AwSV Fachbetrieb, sind seit 1989 durch den TÜV nach WHG und TRbF überwacht und zertifiziert. Wir sind als Spezialisten für mess- und regeltechnische Anlagen auf die zuverlässige Funktion solcher Anlagen spezialisiert. Unsere Techniker haben in einer Prüfung beim TÜV den Sachkundenachweis nach WHG erbracht. Durch regelmäßige Aktualisierung und Weiterbildung in der Sachkunde erhalten wir den Stand der Technik.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für Betriebe in Deutschland wenn es um Überfüllsicherungen und Leckanzeigesysteme geht. Unsere Kunden kommen aus der Mineralölindustrie und der Chemie, es sind Betreiber von Tanklägern, Raffinerien, Müllverbrennungsanlagen und Heizwerken. Ebenfalls prüfen wir in mehreren Unternehmen in der Lebensmittelherstellung.

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Prüfung von Überfüllsicherungen nach WHG für Betriebe in Deutschland

Für den Schutz unseres Grundwassers vor Verunreinigungen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Voraussetzungen unter denen in Tanks und Behältern wassergefährdende Produkte gelagert werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass Sicherheitseinrichtungen dafür Sorge tragen, dass eine Überfüllung von Tanks die zur Lagerung, zur Abfüllung und zum Umschlagen dienen ausgeschlossen ist. Hierfür wird durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Einsatz von Überfüllsicherungen vorgeschrieben.

Wir sind Ihr zuverlässiger WHG Partner für Betriebe in Deutschland

Die hierfür eingesetzte Überfüllsicherung muss eine baurechtliche Zulassung haben, sicherheitsgerichtet ausgeführt werden und rechtzeitig Alarm geben und oder der Produktzulauf abschalten, damit eine Verschmutzung der Umwelt nicht auftreten kann. Überfüllsicherungen müssen jährlich wiederkehrend durch einen WHG-Fachbetrieb nach den aktuell geltenden Vorschriften des WHG, der AwSV, den technischen Richtlinien, den ZG-ÜS und der BetrSichV geprüft werden.

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WHG Prüfung von Leckage-Überwachungseinrichtungen in Deutschland

Für den Schutz unseres Grundwassers vor Verunreinigungen regelt das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Voraussetzungen unter denen in Tanks und Behältern wassergefährdende Produkte gelagert werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass Sicherheitseinrichtungen dafür Sorge tragen, dass eine Leckage schnell und sicher erkannt wird. Die hierfür eingesetzten Leckanzeigesysteme müssen eine baurechtliche Zulassung haben. Sie müssen Alarm geben bevor eine Umweltverschmutzung auftreten kann.

Die Begriffe: Leckanzeiger, Leckagesonden, Leckwarngeräte, Leckanzeigesysteme beziehen sich alle auf Einrichtungen zur Feststellung von Leckagen bei ein- oder doppelwandigen Tanks und Behältern und bei Auffangräumen. Wir sind Ihr zuverlässiger WHG Partner für Betriebe in Deutschland

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WHG | AwSV | TRGS509 | TRBS3151 | ZGÜS Anforderungen und gesetzliche Grundlagen für Betriebe in Deutschland

Wir sind Ihr zuverlässiger WHG und AwSV Fachbetrieb für Betriebe in Deutschland

Im Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Abschnitt 3 unter §§ 62 und 63 werden Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist festgelegt, welche Anlagen unter dieses Gesetz fallen. Dieses sind u.a. Tanks und Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährlichen Stoffen. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören z.B. alle brennbaren, ätzenden und giftigen Flüssigkeiten.

In einer durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste werden eingestuft Stoffe, Stoffgruppen und Gemische sowie die aufschwimmenden flüssigen Stoffe aufgeführt, die gemäß der AwSV als allgemein wassergefährdend gelten. In der Liste sind die Einstufungen der Stoffe in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 zugeordnet. Die Liste des Umweltbundesamtes ist nur auf der Internetseite (https://webrigoletto.uba.de) einzusehen. Über die dortige Produktsuchfunktion kann die Wassergefährdungsklasse ermittelt werden. Liegen wassergefährdende Stoffe in einer entsprechenden Menge vor, so ist für den Behälter oder Tank gemäß der Anlagenverordnung (AwSV) eine Überfüllsicherung vorzusehen.

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WHG | AwSV | TRGS509 | TRBS3151 | ZGÜS Anforderungen und gesetzliche Grundlagen für Betriebe in Deutschland

Wir sind Ihr zuverlässiger WHG und AwSV Fachbetrieb für Betriebe in Deutschland

Im Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Abschnitt 3 unter §§ 62 und 63 werden Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist festgelegt, welche Anlagen unter dieses Gesetz fallen. Dieses sind u.a. Tanks und Behälter zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährlichen Stoffen. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören z.B. alle brennbaren, ätzenden und giftigen Flüssigkeiten.

In einer durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Liste werden eingestuft Stoffe, Stoffgruppen und Gemische sowie die aufschwimmenden flüssigen Stoffe aufgeführt, die gemäß der AwSV als allgemein wassergefährdend gelten. In der Liste sind die Einstufungen der Stoffe in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 zugeordnet. Die Liste des Umweltbundesamtes ist nur auf der Internetseite (https://webrigoletto.uba.de) einzusehen. Über die dortige Produktsuchfunktion kann die Wassergefährdungsklasse ermittelt werden. Liegen wassergefährdende Stoffe in einer entsprechenden Menge vor, so ist für den Behälter oder Tank gemäß der Anlagenverordnung (AwSV) eine Überfüllsicherung vorzusehen.

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MRT – Krüger GmbH

Osterminnerweg 2b
21635 Jork

Telefon: 04162 6003210

E-Mail: info@mrt-krueger.de